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	<title>Kommentare zu: Managed Care à la Suisse</title>
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	<description>I don&#039;t care who writes a nation&#039;s laws if I can write its economics textbooks...</description>
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		<title>Von: Die Welt &#8211; ökonomisch gesehen &#187; Interview: Managed Care</title>
		<link>http://www.slembeck.ch/blog/?p=1031&#038;cpage=1#comment-2977</link>
		<dc:creator>Die Welt &#8211; ökonomisch gesehen &#187; Interview: Managed Care</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 May 2012 15:39:49 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Blog am 9.12.2010: Managed Care à la Suisse [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Blog am 9.12.2010: Managed Care à la Suisse [...]</p>
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		<title>Von: Tilman Slembeck</title>
		<link>http://www.slembeck.ch/blog/?p=1031&#038;cpage=1#comment-560</link>
		<dc:creator>Tilman Slembeck</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Dec 2010 12:21:35 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Update&lt;/strong&gt;
Am letzten Mittwoch (15.12.10) hat der Ständerat weiter an der Managed Care Vorlage gearbeitet; vgl. &lt;a href=&quot;http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/anreize_fuer_patienten_aber_kein_zwang_fuer_kassen_1.8696682.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;NZZ&lt;/a&gt;. Wichigste Entscheide:
	&lt;li&gt;differenzierter prozentualer Selbstbehalt von 5% bzw. 15%
	&lt;li&gt;differenzierter absoluter Selbstbehalt von 500 CHF bzw. 1&#039;000 CHF pro Jahr
	&lt;li&gt;kein Zwang für die Versicherer zum Angebot eines Managed-Care-Modells in der Grundversicherung&lt;/li&gt;
&lt;br&gt;

Aus &lt;em&gt;gesundheitsökonomischer Sicht&lt;/em&gt; ist ein differenzierter Selbstbehalt zu begrüssen, auch wenn die Sätze relativ tief sind und deshalb die Gefahr falscher Anreize besteht. Allerdings bin ich ohnehin skeptisch, in wiefern sich das System über die Nachfrage steuern lässt, vgl. &lt;a href=&quot;http://www.slembeck.ch/blog/?p=394&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Blogeintrag vom Mai 10&lt;/a&gt;.
Aus &lt;em&gt;gesundheitspolitischer Sicht&lt;/em&gt; sind die tiefen Sätze und Beträge beim Selbstbehalt wohl nötig, um die politische Linke einzubinden. Dies wurde in den vorberatenden Kommissionen immer wieder deutlich. Also ist dies ein realpolitisch notwendiger Kompromiss.

Interessant ist, was Ständerätin Erika Forster für die Kommission über die &lt;strong&gt;Ausgestaltung der Netzwerke&lt;/strong&gt; sagte (vgl. &lt;a href=&quot;http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/s/4816/342947/d_s_4816_342947_342948.htm&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;amtliches Bulletin&lt;/a&gt;):

&lt;blockquote&gt;Es wird festgehalten, dass unter integrierter Versorgung die medizinische Versorgung und Betreuung der Versicherten über die ganze Behandlungskette verstanden wird. Das integrierte Versorgungsnetz muss alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung anbieten, und die Behandlung der Versicherten soll sektorübergreifend geschehen. Es wird Netzwerke geben, in denen sich nur Grundversorger beteiligen und die Spezialisten, Spitäler, Ambulatorien usw. unter Vertrag nehmen, und andere, die neben Grundversorgern auch Apotheken, Chiropraktiker, Physiotherapeuten, Spezialisten und Spitäler ins Netz integrieren. Aber auch Spitalambulatorien können Netzwerke anbieten und andere Leistungserbringer unter Vertrag nehmen. Wie die Leistungserbringer, Spitalambulatorien, einzelne Spitalabteilungen und Spitäler, in die Netzwerke eingebunden werden - ob direkt am Netz beteiligt oder aber als Dienstleister eingebunden -, bleibt den Netzen überlassen. Die Netze haben also sehr grosse Freiheiten. Wichtig ist, dass nicht nur die Leistungserbringer, sondern auch die ambulanten und stationären Spitalleistungen wie die nachgelagerten Betreuungsstrukturen in die Netzwerke mit einbezogen werden. Es ist den Netzwerken auch nicht verwehrt, sich innerhalb eines Netzes auf besondere Krankheiten zu spezialisieren, solange sie Gewähr bieten, alle übrigen OKP-Leistungen auch anzubieten. In diesem Sinn ist auch die Änderung des letzten Satzes dieses Absatzes zu verstehen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass die Versorgungsnetze den Zugang zu allen Leistungen sicherstellen, so z. B. über Verträge mit entsprechenden Anbietern. &lt;/blockquote&gt;



</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Update</strong><br />
Am letzten Mittwoch (15.12.10) hat der Ständerat weiter an der Managed Care Vorlage gearbeitet; vgl. <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/anreize_fuer_patienten_aber_kein_zwang_fuer_kassen_1.8696682.html" rel="nofollow">NZZ</a>. Wichigste Entscheide:</p>
<li>differenzierter prozentualer Selbstbehalt von 5% bzw. 15%
	</li>
<li>differenzierter absoluter Selbstbehalt von 500 CHF bzw. 1&#8242;000 CHF pro Jahr
	</li>
<li>kein Zwang für die Versicherer zum Angebot eines Managed-Care-Modells in der Grundversicherung</li>
<p></p>
<p>Aus <em>gesundheitsökonomischer Sicht</em> ist ein differenzierter Selbstbehalt zu begrüssen, auch wenn die Sätze relativ tief sind und deshalb die Gefahr falscher Anreize besteht. Allerdings bin ich ohnehin skeptisch, in wiefern sich das System über die Nachfrage steuern lässt, vgl. <a href="http://www.slembeck.ch/blog/?p=394" rel="nofollow">Blogeintrag vom Mai 10</a>.<br />
Aus <em>gesundheitspolitischer Sicht</em> sind die tiefen Sätze und Beträge beim Selbstbehalt wohl nötig, um die politische Linke einzubinden. Dies wurde in den vorberatenden Kommissionen immer wieder deutlich. Also ist dies ein realpolitisch notwendiger Kompromiss.</p>
<p>Interessant ist, was Ständerätin Erika Forster für die Kommission über die <strong>Ausgestaltung der Netzwerke</strong> sagte (vgl. <a href="http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/s/4816/342947/d_s_4816_342947_342948.htm" rel="nofollow">amtliches Bulletin</a>):</p>
<blockquote><p>Es wird festgehalten, dass unter integrierter Versorgung die medizinische Versorgung und Betreuung der Versicherten über die ganze Behandlungskette verstanden wird. Das integrierte Versorgungsnetz muss alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung anbieten, und die Behandlung der Versicherten soll sektorübergreifend geschehen. Es wird Netzwerke geben, in denen sich nur Grundversorger beteiligen und die Spezialisten, Spitäler, Ambulatorien usw. unter Vertrag nehmen, und andere, die neben Grundversorgern auch Apotheken, Chiropraktiker, Physiotherapeuten, Spezialisten und Spitäler ins Netz integrieren. Aber auch Spitalambulatorien können Netzwerke anbieten und andere Leistungserbringer unter Vertrag nehmen. Wie die Leistungserbringer, Spitalambulatorien, einzelne Spitalabteilungen und Spitäler, in die Netzwerke eingebunden werden &#8211; ob direkt am Netz beteiligt oder aber als Dienstleister eingebunden -, bleibt den Netzen überlassen. Die Netze haben also sehr grosse Freiheiten. Wichtig ist, dass nicht nur die Leistungserbringer, sondern auch die ambulanten und stationären Spitalleistungen wie die nachgelagerten Betreuungsstrukturen in die Netzwerke mit einbezogen werden. Es ist den Netzwerken auch nicht verwehrt, sich innerhalb eines Netzes auf besondere Krankheiten zu spezialisieren, solange sie Gewähr bieten, alle übrigen OKP-Leistungen auch anzubieten. In diesem Sinn ist auch die Änderung des letzten Satzes dieses Absatzes zu verstehen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass die Versorgungsnetze den Zugang zu allen Leistungen sicherstellen, so z. B. über Verträge mit entsprechenden Anbietern. </p></blockquote>
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