18.12.2012

Tiefpreisgarantien im Fokus der WEKO

Dass Tiefpreisgarantien eine Möglichkeit darstellen um höhere Preise durchzusetzen, habe ich kürzlich hier diskutiert. Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht nun, ob solche Garantien von den grossen Internetportalen Booking.com, Expedia und HRS bei der Buchung von Hotels dazu verwendet werden, um den Wettbewerb auszuschalten.

Die Buchungsportale sind in die Fänge der Wettbewerbshüterin geraten, weil in den Verträgen mit Hotels offenbar Klauseln bestehen, die kurzfristige Preisanpassungen nach unten verhindern oder zumindest massgeblich erschweren. Weil die Portale ihren Kunden eine Tiefpreisgarantie offerieren, können Hoteliers einzelne Zimmer nicht kurzfristig günstiger anbieten, ohne dass diese Preisanpassungen auch den Portalen gemeldet und von diesen ebenfalls vorgenommen werden. Weil dies Zeit braucht, sind die Hoteliers aufgrund der entsprechenden Vertragsklauseln nicht mehr flexibel in der Preisbildung.

Die WEKO vermutet, dass die grossen Portale Booking.com, Expedia und HRS bei der Durchsetzung dieser Klauseln eine marktbeherrschende Stellung ausnutzen, um den Wettbewerb zu beschränken.

Zur Überprüfung ihrer Vermutung muss die WEKO nun die Marktkonzentration ermitteln. Insbesondere fragt sich, welcher Anteil der Hotelbuchungen über die genannten Portale abgewickelt wird. Ersten Hinweisen zu folge liegt dieser Anteil unter 20 Prozent, was bedeuten würde, dass eher keine marktbeherrschende Stellung vorliegt. Die Mehrheit bucht heute noch über Telefon, E-mail oder die Homepage der Hotels, was diesen recht sein dürfte, weil die Portale bis zu 25% Kommission verlangen.

Vermutlich liegen der WEKO aufgrund von Vorabklärungen aber andere Zahlen vor, sodass sie nun eine offizielle Untersuchung durchführt. – Wir dürfen gespannt sein.

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